Das griechische Golden-Visa-Programm bleibt einer der am leichtesten zugänglichen Wege zu einem griechischen Aufenthaltstitel durch Investition in Immobilien. Der gesetzliche Rahmen wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert, sodass die Mindestinvestitionsbeträge und die begleitenden Voraussetzungen inzwischen erheblich je nach Lage der Immobilie und Art der Investition variieren. Dieser Leitfaden stellt den allgemeinen Rahmen dar und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung für die konkrete Situation eines Investors.
Mindestinvestitionsbeträge nach Region
Die erforderliche Investitionssumme hängt in erster Linie von der geografischen Zone ab, in der sich die Immobilie befindet. In Gebieten mit hoher Nachfrage, wie Attika, Thessaloniki, bestimmten Inseln oberhalb einer Bevölkerungsschwelle sowie einer Reihe beliebter Zielorte, ist die Mindestinvestition höher als im übrigen Land. In anderen Regionen ist der erforderliche Betrag niedriger, sofern die Immobilie bestimmte Flächenkriterien erfüllt. Eine reduzierte Schwelle gilt zudem für bestimmte Investitionskategorien, etwa die Umwandlung einer Gewerbeimmobilie in Wohnraum oder die Restaurierung eines denkmalgeschützten Gebäudes. Da diese Schwellenwerte vom Gesetzgeber regelmäßig überarbeitet werden, ist es unerlässlich, den aktuell geltenden Betrag vor jeder Verpflichtung zu bestätigen.
Es sei darauf hingewiesen, dass sich die Investition in den meisten Fällen nunmehr auf eine einzelne Immobilie beziehen muss und nicht auf den kombinierten Wert mehrerer kleinerer Immobilien, was zuvor unter bestimmten Bedingungen zulässig war.
Das Verfahren Schritt für Schritt
Der Erwerb einer Golden Visa durch Immobilienkauf folgt im Allgemeinen diesen Schritten:
- Eigentumsprüfung. Vor jeder Verpflichtung wird der rechtliche Status der Immobilie beim zuständigen Grundbuchamt geprüft, um das Fehlen von Belastungen, Pfändungen oder Ansprüchen Dritter zu bestätigen.
- Beantragung von Steuernummer und Bankkonto. Der Investor benötigt eine griechische Steuernummer (AFM) und in der Regel ein Konto bei einer griechischen Bank zur Abwicklung der Transaktion.
- Vorvertrag oder direkte notarielle Urkunde. Je nach Fall wird ein Vorvertrag mit Anzahlung unterzeichnet, oder die Parteien schreiten direkt zur endgültigen notariellen Urkunde.
- Abschluss des Kaufs. Die Übertragung wird vor einem Notar abgeschlossen und im Grundbuch eingetragen.
- Einreichung des Antragsdossiers. Das vollständige Dossier mit allen erforderlichen Unterlagen wird bei der zuständigen Einwanderungsbehörde eingereicht.
- Biometrische Daten und Ausstellung des Titels. Nach der ersten Prüfung erscheint der Investor zur Erfassung biometrischer Daten und erhält den Aufenthaltstitel.
Die Gesamtdauer bis zum Abschluss variiert je nach Arbeitsaufkommen der zuständigen Behörde und Vollständigkeit des Dossiers.
In der Regel erforderliche Unterlagen
Das Antragsdossier umfasst in der Regel einen gültigen Reisepass, einen Nachweis über den Immobilienkauf oder den Kaufvertrag, einen Nachweis über die Herkunft der Mittel, eine Krankenversicherung mit Deckung in Griechenland sowie ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunfts- oder Wohnsitzland des Antragstellers. Je nach Staatsangehörigkeit und Besonderheiten des Falls können zusätzliche Dokumente oder beglaubigte Übersetzungen verlangt werden.
Familienzusammenführung
Das Programm erlaubt die Einbeziehung von Familienangehörigen des Investors in denselben Antrag, in der Regel des Ehepartners, minderjähriger Kinder und, unter bestimmten Voraussetzungen, volljähriger Kinder, die weiterhin vom Investor finanziell abhängig sind, sowie der Eltern beider Ehepartner. Jedes Familienmitglied erhält einen eigenen, mit der Hauptinvestition verknüpften Aufenthaltstitel.
Verlängerung und Aufrechterhaltung des Titels
Der Aufenthaltstitel im Rahmen der Golden Visa wird in regelmäßigen Abständen verlängert, sofern das Eigentum an der Immobilie, die der ursprünglichen Genehmigung zugrunde lag, aufrechterhalten wird. Der Verkauf der Immobilie vor der Verlängerung führt in der Regel zum Verlust des Aufenthaltsrechts, es sei denn, sie wird innerhalb der vorgesehenen Fristen durch eine gleichwertige Investition ersetzt.
Beachtenswerte Punkte
Über den Mindestinvestitionsbetrag hinaus sollten potenzielle Investoren auch etwaige Einschränkungen bei der kurzfristigen Vermietung in bestimmten Gebieten, die steuerlichen Verpflichtungen, die mit dem Erwerb und Halten von Immobilien in Griechenland einhergehen, sowie die für die Ausstellung des Titels erforderliche Zeit berücksichtigen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung vor Unterzeichnung eines Vorvertrags hilft, Verzögerungen oder unvorhergesehene Komplikationen zu vermeiden.
Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation und die Bestätigung der derzeit geltenden Investitionsschwellen wenden Sie sich bitte an die Kanzlei.