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Rechtsgebiet

Immobilienrecht

Der Erwerb einer Immobilie in Griechenland erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung. Eigentumsprüfung, die Feststellung etwaiger Belastungen und die notarielle Abwicklung sind entscheidende Schritte, die die Kanzlei mit Präzision übernimmt.

Vor jedem Kauf deckt eine vollständige Eigentumsprüfung beim zuständigen Grundbuchamt etwaige Belastungen, Pfändungen, Hypotheken oder Beschränkungen auf, die die Rechtmäßigkeit der Übertragung beeinträchtigen könnten. Die Kanzlei führt diese Prüfung systematisch durch, bevor sich der Mandant verpflichtet.

Der Kaufprozess umfasst die Erstellung oder Prüfung des Kaufvertrags, die Abstimmung mit dem Notar, einem vereidigten Übersetzer (soweit erforderlich) und dem Finanzamt für die Abwicklung der Grundsteuer ENFIA und der Übertragungssteuer. Der Mandant wird in jeder Phase informiert.

Besondere Erfahrung besteht mit den Bedürfnissen ausländischer Käufer, einschließlich der Vertretung aus der Ferne mittels Vollmacht, sodass der Kaufabschluss nicht zwingend die persönliche Anwesenheit des Mandanten in Griechenland erfordert.

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