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Immobilienrecht

Immobilienkauf in Griechenland

Der Erwerb einer Immobilie in Griechenland stellt eine bedeutende Investition dar und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, insbesondere wenn der Käufer seinen Wohnsitz im Ausland hat. Von der Auswahl der Immobilie bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrags und der anschließenden Eintragung umfasst der Immobilienkauf mehrere wichtige Schritte.

1. Beantragung einer griechischen Steuernummer

Vor Abschluss des Immobilienkaufs muss der Käufer eine griechische Steueridentifikationsnummer (AFM) besitzen. Diese wird für den Immobilienerwerb und die Erfüllung der damit verbundenen steuerlichen Verpflichtungen benötigt.

2. Rechtliche Prüfung der Immobilie

Vor der Unterzeichnung eines Kaufvertrags wird eine rechtliche Prüfung der Immobilie durchgeführt.

Der Rechtsanwalt führt Recherchen beim zuständigen Grundbuchamt oder beim Griechischen Kataster durch, um zu überprüfen, ob der Verkäufer der rechtmäßige Eigentümer ist und ob die Immobilie frei von Hypotheken, Vormerkungen, Pfändungen oder sonstigen Belastungen ist.

Darüber hinaus wird die Eigentumskette geprüft und festgestellt, ob anhängige Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten bestehen.

3. Technische und baurechtliche Prüfung

Zusätzlich zur rechtlichen Prüfung empfiehlt sich eine technische und baurechtliche Prüfung durch einen qualifizierten Ingenieur.

Dabei werden unter anderem die Baugenehmigung, die genehmigten Pläne und der tatsächliche Zustand der Immobilie überprüft. Ebenso können ungenehmigte Bauarbeiten oder baurechtliche Verstöße festgestellt werden.

4. Steuerliche Verpflichtungen

Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags müssen die erforderlichen steuerlichen Verfahren abgeschlossen und gegebenenfalls die anfallende Grunderwerbsteuer entrichtet werden.

Grundsätzlich wird die Grunderwerbsteuer vom Käufer getragen und anhand des steuerpflichtigen Immobilienwertes berechnet.

5. Unterzeichnung des Kaufvertrags

Nach Abschluss der erforderlichen Prüfungen und Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen wird der endgültige notarielle Kaufvertrag vor einem griechischen Notar erstellt und unterzeichnet.

Wenn der Käufer nicht persönlich in Griechenland anwesend sein kann, kann er gegebenenfalls durch eine spezielle Vollmacht vertreten werden.

6. Eintragung des Eigentums

Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags wird dieser beim zuständigen Grundbuchamt oder Griechischen Kataster eingetragen. Damit wird der Eigentumserwerb ordnungsgemäß registriert.

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