Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer derzeit?
Nach der derzeit geltenden Regelung beträgt der reguläre Steuersatz der Grunderwerbsteuer 3 % des steuerlich maßgeblichen Immobilienwerts.
Zusätzlich wird ein kommunaler Zuschlag in Höhe von 3 % der eigentlichen Grunderwerbsteuer erhoben. Dadurch ergibt sich eine tatsächliche Gesamtbelastung von ungefähr 3,09 % des steuerpflichtigen Immobilienwerts.
Die Grunderwerbsteuer wird grundsätzlich vom Käufer getragen und stellt einen wesentlichen Kostenfaktor beim Erwerb einer Immobilie in Griechenland dar.
Was soll sich ändern?
Nach der angekündigten Reform soll die Grunderwerbsteuer von 3 % auf 15 % für bestimmte Wohnimmobilienkäufe durch natürliche Personen mit Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums erhöht werden.
Es handelt sich dabei nicht um eine allgemeine Erhöhung der Grunderwerbsteuer für sämtliche Immobilienkäufer.
Die Anwendung des erhöhten Steuersatzes hängt insbesondere von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus des Käufers sowie von Art und Nutzung der Immobilie und gegebenenfalls von bestehenden Ausnahmeregelungen ab.
Nach den derzeitigen Ankündigungen soll die neue Regelung ab dem 1. Juli 2027 gelten. Maßgeblich werden jedoch die endgültigen gesetzlichen Bestimmungen sowie mögliche Übergangsregelungen sein.
Wer ist betroffen?
Von der geplanten Erhöhung sind insbesondere Käufer betroffen, die:
natürliche Personen sind;
Staatsangehörige eines Drittstaates außerhalb der EU und des EWR sind; eine Wohnimmobilie in Griechenland erwerben; und nicht unter eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme oder Sonderregelung fallen.
Staatsangehörige der EU- und EWR-Mitgliedstaaten sollen grundsätzlich nicht von der angekündigten Erhöhung betroffen sein.
Daher ist eine individuelle Prüfung des jeweiligen Falls erforderlich, insbesondere wenn der Käufer über eine Aufenthaltserlaubnis in Griechenland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat verfügt.
Wie wirkt sich die Änderung auf die Kosten eines Immobilienkaufs aus?
Die finanziellen Auswirkungen können erheblich sein.
Bei einer Wohnimmobilie mit einem steuerlich maßgeblichen Wert von 250.000 € ergibt sich beispielsweise:
Bei einem Steuersatz von 3 %:
-
Grunderwerbsteuer:
7.500 €
-
einschließlich des kommunalen Zuschlags: ca.
7.725 €
Bei einem Steuersatz von 15 %:
-
Grunderwerbsteuer:
37.500 €
-
einschließlich des entsprechenden Zuschlags: ca.
38.625 €
Damit würde sich allein die eigentliche Grunderwerbsteuer um 30.000 € erhöhen.
Bei Immobilien mit einem höheren Wert kann die zusätzliche steuerliche Belastung entsprechend deutlich höher ausfallen.
Welche Auswirkungen hat die Änderung auf die Golden Visa?
Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer bedeutet nicht die Abschaffung des griechischen Golden-Visa-Programmsund hindert Drittstaatsangehörige grundsätzlich nicht daran, Immobilien in Griechenland zu erwerben.
Für Investoren, die den Erwerb einer Immobilie mit der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis durch Investition verbinden möchten, entsteht jedoch ein zusätzlicher finanzieller Faktor.
Für potenzielle Investoren kann daher insbesondere der Zeitpunkt des Immobilienkaufs von großer Bedeutung sein.
Vor Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung sollte geprüft werden, welcher Steuersatz auf die konkrete Transaktion Anwendung findet und ob Übergangsbestimmungen vorgesehen sind.
Was ist das Ziel der Maßnahme?
Die geplante Steuererhöhung steht im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bewältigung der angespannten Wohnraumsituation in Griechenland.
Die starke Nachfrage nach Wohnimmobilien durch ausländische Käufer, insbesondere in bestimmten besonders gefragten Regionen, hat zu einem zusätzlichen Preisdruck auf dem Immobilienmarkt beigetragen.
Die Erhöhung der Steuer soll unter anderem als steuerliches Instrument zur Begrenzung bestimmter Formen der ausländischen Nachfrage nach Wohnimmobilien dienen.
Welche langfristigen Auswirkungen die Maßnahme auf Immobilienpreise, ausländische Investitionen und den griechischen Immobilienmarkt haben wird, bleibt abzuwarten.
Was sollten potenzielle Käufer beachten?
Für Drittstaatsangehörige, die den Erwerb einer Immobilie in Griechenland planen, wird eine frühzeitige rechtliche und steuerliche Beratung zunehmend wichtig.
Vor Abschluss eines Immobilienkaufs sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
- Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus des Käufers;
- Art und Nutzung der Immobilie;
- steuerlich maßgeblicher Wert der Immobilie;
- voraussichtlicher Zeitpunkt des Abschlusses der Transaktion;
- mögliche Steuerbefreiungen oder Ausnahmen;
- etwaige Übergangsbestimmungen;
- der konkret anwendbare Grunderwerbsteuersatz; sowie
- ein möglicher Zusammenhang mit einem Golden-Visa-Verfahren.
Eine rechtzeitige rechtliche und steuerliche Prüfung kann dazu beitragen, unerwartete Kosten zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Immobilientransaktion entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wird.
Fazit
Die angekündigte Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3 % auf 15 % stellt eine wesentliche bevorstehende Änderung für bestimmte Wohnimmobilienkäufe in Griechenland dar.
Sie ist jedoch nicht als allgemeine Erhöhung der Grunderwerbsteuer für sämtliche Immobilienkäufe oder sämtliche ausländischen Käufer zu verstehen.
Der genaue Anwendungsbereich der neuen Regelung, die vorgesehenen Ausnahmen sowie mögliche Übergangsbestimmungen werden sich aus der endgültigen gesetzlichen Regelung und den entsprechenden Verwaltungsanweisungen ergeben.
Für Drittstaatsangehörige, die den Erwerb einer Wohnimmobilie in Griechenland planen, ist es daher besonders wichtig, vor Abschluss der Transaktion rechtliche Beratung einzuholen, um die konkrete steuerliche Behandlung und die Gesamtkosten des Immobilienerwerbs zuverlässig beurteilen zu können.
Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die konkrete Anwendung der neuen Regelung ist anhand der endgültigen gesetzlichen Bestimmungen und der einschlägigen Verwaltungsanweisungen zu prüfen.