← Alle Artikel

Migrationsrecht (Golden Visa)

Das neue Rundschreiben zur Daueraufenthaltsgenehmigung für Investoren (Golden Visa)

Das kürzlich vom griechischen Ministerium für Migration und Asyl veröffentlichte Rundschreiben Nr. 1 vom 21.04.2026 enthält Leitlinien zum Status der Daueraufenthaltsgenehmigung für Investoren (Golden Visa). Das Rundschreiben bietet wichtige Klarstellungen zur Anwendung des einschlägigen Rechtsrahmens und soll eine einheitliche Auslegung der Vorschriften gewährleisten, die die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige regeln, die in Griechenland investieren.

Neues Rundschreiben zur Daueraufenthaltsgenehmigung für Investoren (Golden Visa): Wichtige Klarstellungen und praktische Auswirkungen

Das Generalsekretariat für Migrationspolitik hat kürzlich das Rundschreiben 1/21.04.2026 zur Umsetzung von Artikel 100 des Gesetzes 5038/2023 veröffentlicht. Dieses enthält wichtige Klarstellungen hinsichtlich der Erteilung und Verlängerung der Daueraufenthaltsgenehmigung für Investoren (Kategorie B.5 – Golden Visa). Ziel des Rundschreibens ist es, Auslegungsfragen zu klären, die bislang Unsicherheiten auf dem Immobilienmarkt und bei den Genehmigungsverfahren verursacht haben. Dadurch wird die Rechtssicherheit für Investoren, Notare, Rechtsanwälte und Immobilienfachleute gestärkt.

Einheitliche Berechnung der Immobilienfläche bei Miteigentum

Einer der wichtigsten Punkte des Rundschreibens betrifft die Berechnung der erforderlichen Mindestfläche bei Immobilien im Miteigentum. Nach den neuen Klarstellungen wird die Fläche der Immobilie insgesamt berücksichtigt und nicht anteilig entsprechend dem Eigentumsanteil jedes Investors, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Regelung dürfte Investitionsmodelle erleichtern, die auf dem gemeinsamen Erwerb von Immobilien basieren.

Neue Investitionsschwellen

Das Rundschreiben konkretisiert die jüngsten gesetzlichen Änderungen, die unterschiedliche Mindestinvestitionsbeträge je nach geografischer Lage der Immobilie vorsehen.

In Regionen mit hoher Nachfrage, wie Attika, Thessaloniki, Mykonos, Santorini sowie auf Inseln mit mehr als 3.100 Einwohnern, beträgt die Mindestinvestition nun 800.000 Euro. Für alle übrigen Regionen Griechenlands liegt die Schwelle bei 400.000 Euro. Gleichzeitig bleibt die Sonderregelung von 250.000 Euro für bestimmte Immobilienkategorien bestehen, darunter die Umwandlung von Gewerbeimmobilien in Wohnraum sowie die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude.

Einschränkungen bei der Nutzung von Immobilien

Besonderes Augenmerk wird auf die Nutzung der im Rahmen des Golden-Visa-Programms erworbenen Immobilien gelegt. Die Verwaltung stellt klar, dass die Investition dem gesetzlich vorgesehenen Zweck dienen und die eingeführten Beschränkungen zur Vermeidung von Verzerrungen auf dem Wohnungsmarkt einhalten muss.

Investoren wird empfohlen, die zulässigen Nutzungsmöglichkeiten einer Immobilie vor Abschluss der Transaktion sorgfältig zu prüfen, da Verstöße Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus haben können.

Verlängerungen und Aufrechterhaltung der Investition

Das Rundschreiben bestätigt, dass die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis weiterhin von der Aufrechterhaltung der Investition und der Einhaltung aller gesetzlichen Voraussetzungen abhängt. Gleichzeitig werden den zuständigen Behörden Leitlinien zur Prüfung der erforderlichen Nachweise und Unterlagen zur Fortführung der Investition bereitgestellt.

Die präzisere Beschreibung der Anforderungen dürfte Verwaltungsverzögerungen reduzieren und zu einer einheitlicheren Anwendung der Vorschriften durch die zuständigen Behörden beitragen.

Was bedeuten diese Änderungen für Investoren?

Das neue Rundschreiben verändert nicht den grundlegenden Rahmen des Golden-Visa-Programms. Es liefert jedoch wichtige Auslegungshinweise, die Transparenz und Planungssicherheit erhöhen. Für bestehende und zukünftige Investoren ist ein umfassendes Verständnis dieser Klarstellungen entscheidend, um die Investition erfolgreich umzusetzen und die Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sicherzustellen.

Da der griechische Immobilienmarkt weiterhin auf großes internationales Interesse stößt, trägt das Rundschreiben zur weiteren Entwicklung und Stabilisierung des Golden-Visa-Programms bei, indem es mehr Rechtssicherheit und klarere Regeln für alle Beteiligten schafft.

Haben Sie eine Frage zu
Ihrem Anliegen?

Beginnen Sie mit einem ersten, unverbindlichen Gespräch.

Termin vereinbaren