← Alle Artikel

Migrationsrecht (Einwanderung)

Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke in Griechenland

Griechenland ist ein attraktives Ziel für Drittstaatsangehörige, die ein Bachelor-, Master- oder Promotionsstudium aufnehmen möchten. Das Gesetz 5038/2023 - der griechische Migrationskodex regelt die Einreise und den rechtmäßigen Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Studienzwecken. Die maßgeblichen Bestimmungen finden sich insbesondere in den Artikeln 105, 106 und 107 des Migrationskodex.

Wer kann eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken erhalten?

Eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken kann Drittstaatsangehörigen erteilt werden, die von einer anerkannten griechischen Hochschule zu einem Studienprogramm zugelassen worden sind.

Dies kann insbesondere Bachelor-, Master- und Promotionsprogramme umfassen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Drittstaatsangehörige, die sich außerhalb Griechenlands befinden, müssen grundsätzlich zunächst ein entsprechendes nationales Visum (Visa D) zu Studienzwecken beantragen. Nach der rechtmäßigen Einreise nach Griechenland kann anschließend die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Wesentliche Voraussetzungen

Nach dem Gesetz 5038/2023 muss der Antragsteller unter anderem:

  • zu einer griechischen Hochschule zugelassen worden sein;
  • über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung seiner Lebenshaltungskosten verfügen;
  • gegebenenfalls die Zahlung der erforderlichen Einschreibe- oder Studiengebühren nachweisen;
  • über den erforderlichen Krankenversicherungsschutz verfügen; und
  • die allgemeinen Voraussetzungen des griechischen Aufenthaltsrechts erfüllen.

Die erforderlichen finanziellen Mittel belaufen sich derzeit auf mindestens 650 Euro pro Monat. Der Nachweis kann unter anderem durch Bankguthaben, Banküberweisungen, Stipendien oder andere geeignete Nachweise erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, hängt von den individuellen Umständen des Antragstellers ab. In der Regel können unter anderem folgende Dokumente erforderlich sein:

  • gültiger Reisepass;
  • nationales Visum D zu Studienzwecken;
  • Zulassungs- oder Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule;
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel;
  • gegebenenfalls Nachweis über die Zahlung der erforderlichen Einschreibe- oder Studiengebühren;
  • Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz;
  • die gesetzlich vorgesehenen Gebühren; sowie
  • weitere nach der jeweils geltenden Gesetzgebung erforderliche Unterlagen.

Die erforderlichen Nachweise für die erstmalige Erteilung und die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis werden durch die einschlägigen ministeriellen Entscheidungen und den Migrationskodex festgelegt.

Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken wird als Aufenthaltserlaubnis Typ H.1 erteilt.

Gemäß Artikel 107 des Gesetzes 5038/2023 beträgt die reguläre Gültigkeitsdauer ein Jahr. Eine Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr ist möglich, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Dauert das Studienprogramm weniger als ein Jahr, kann die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Studienprogramms erteilt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht zudem die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis für die maximale Dauer des jeweiligen Studienprogramms zu beantragen. Hierfür ist unter anderem eine entsprechende Bescheinigung der Bildungseinrichtung über die Gesamtdauer des Studienprogramms erforderlich.

Vom Studium bis zur Aufenthaltserlaubnis

Für einen Drittstaatsangehörigen, der sich außerhalb Griechenlands befindet, umfasst das Verfahren grundsätzlich mehrere Schritte:

1. Auswahl des Studienprogramms Auswahl einer geeigneten griechischen Hochschule und eines passenden Studienprogramms.

2. Zulassung zur Hochschule Durchführung des Zulassungsverfahrens und Erhalt der erforderlichen Zulassungs- bzw. Einschreibeunterlagen.

3. Beantragung des nationalen Visums D Nach der Zulassung beantragt der Studieninteressierte bei der zuständigen griechischen Auslandsvertretung das erforderliche nationale Visum zu Studienzwecken.

4. Einreise nach Griechenland Nach Erteilung des Visums D kann der Student rechtmäßig nach Griechenland einreisen.

5. Beantragung der Aufenthaltserlaubnis Nach der Einreise wird bei der zuständigen Behörde der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken gestellt.

Haben Sie eine Frage zu
Ihrem Anliegen?

Beginnen Sie mit einem ersten, unverbindlichen Gespräch.

Termin vereinbaren